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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Euro-Millionen-Chance

Teilnahmebedingungen des Produktes „Euro-Millionen-Chance“ ist ein Produkt der FB Zürich GmbH, Felsenrainstr. 1, CH- 8052 Zürich, im nachfolgenden EMC genannt:

Grundsätzliches:

Euro Millions ist ein Lottospiel, welches in verschiedenen europäischen Ländern – Vertragsgebiete – gleichzeitig und gemeinschaftlich von den in den Teilnehmerländern lokalen Lotterieorganisationen auf eigenen Teilnahmebedingungen gestützt und durch lokal erteilte Bewilligung genehmigt durchgeführt wird.

Die einzelnen Lotterieorganisationen der teilnehmenden Länder „poolen“ die in sämtlichen Vertragsgebieten eingezahlten Spieleinsätze und veranstalten eine gemeinsame Ziehung. Auch erfolgt die Ermittlung der Gewinnsummen, wie auch die der Höhe der einzelnen Gewinnquoten gemeinsam und länderübergreifend. Durchführungsmodalitäten werden von den einzelnen Euro Millions-Lotterie- Organisationen untereinander nach Absprach geregelt. In dem jeweiligen Vertragsgebiet führen die einzelnen Lotterieorganisationen Euro Millions auf eigene Rechnung, Risiko und Gewinn durch. Die Anzahl der teilnehmenden Länder ist variabel und kann deshalb nicht garantiert werden.


Die Teilnahmebedingungen der EMC regeln das Verhältnis der Teilnehmer untereinander und das Verhältnis der einzelnen Spieler, sowie der Spielgemeinschaften zur EMC. Soweit die nachfolgenden Teilnahmebedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Personen unter 18 Jahren sind zum Schutz der Jugend von einer Teilnahme ausgeschlossen. Anbieter der Leistungen nach diesen Teilnahmebedingungen ist die FB Zürich GmbH, Felsenrainstr. 1, CH - 8052 Zürich. EMC vermittelt zu den nachstehenden Bedingungen den Abschluss von Verträgen zwischen den einzelnen Teilnehmern einer Spielgemeinschaft, die untereinander eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (nachfolgend "Spielgemeinschaft" genannt). EMC erbringt darüber hinaus die im folgenden näher beschriebenen Serviceleistungen gegenüber den einzelnen Teilnehmern der Spielgemeinschaft sowie der Spielgemeinschaft insgesamt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gemäß § 675 BGB. Für das Mitspiel und die Leistungen von EMC sind allein nachfolgende Teilnahmebedingungen maßgebend.

Suchtprävention

Lieber Mitspieler, wir fühlen uns verpflichtet , Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass es bei aller Freude und Spannung am Spiel auch Risiken gibt. Übertreibung und exzessives Spiel können zu Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst und hüten Sie sich vor allem davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z.B. folgende Verhaltensweisen sein:

1. Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant.
2. Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört.
3. Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen.
4. Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt.
5. Sie vernachlässigen wegen des Spielens soziale Kontakte.
6. Ihre Arbeit leidet durch das Spiel
7. Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten. 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Ostmerheimer Straße 220, 51109 Köln
Telefon: 01 80 / 1 37 27 00
(9-18 Uhr: 0,46 € je angefangene Minute)
(18-9 Uhr: 0,025 € je angefangene Minute)


1. Informationen vor Vertragsschluss/Teilnahmebestätigung/Mitspiel
Dem Teilnehmer werden vor Abgabe seines Angebots folgende Informationen zur Verfügung gestellt: Firma und Anschrift von EMC, die wesentlichen Eigenschaften der von EMC zu erbringenden Leistungen, sowie im Rahmen eines Kombiproduktes die wesentlichen Eigenschaften der Leistungen des Vertragspartner von EMC, Preis der vertraglichen Leistungen je Spielperiode, Preis pro Anteil und Ziehung, Einzelheiten der Zahlung und der Erfüllung der vertraglichen Leistung, Mindestlaufzeit, und Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.
Die Verträge zwischen den Teilnehmern untereinander, und zwischen den Teilnehmern und EMC kommen dann zustande, wenn EMC dem Teilnehmer eine schriftliche Annahme seines Angebotes zusendet (Teilnahmebestätigung). Der Teilnehmer erteilt EMC Vollmacht wie in Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen beschrieben. EMC nimmt mit der Teilnahmebestätigung das Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Aufnahme in eine oder mehrere der Spielgemeinschaften gemäß den Teilnahme-bedingungen an. Mit dem Zugang der Teilnahmebestätigung erwirbt der Teilnehmer einen Anspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Spielgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Spielgemeinschaft entspricht, es sei denn, bei Einzahlung durch Abbuchung oder Kreditkartenzahlung scheitert die Durchführung des Abbuchungsauftrages aus Gründen, die der Spielteilnehmer zu verantworten hat.
Der Spielvertrag zur Teilnahme an den Lottoausspielungen kommt über den vom Teilnehmer insoweit bevollmächtigten Treuhänder über eine autorisierte Verkaufsstelle und dem jeweiligen Teilnehmer einer Spielgemeinschaft zustande.
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung die Firma und Anschrift von EMC, den Namen und die Adresse des Teilnehmers sowie seine Bankverbindung, den Spielbeginn, den Preis der vertraglichen Leistungen je Spielperiode sowie den Abbuchungsrhythmus enthält.
EMC bestätigt seinen Teilnehmern monatlich die Spielgemeinschaft oder -gemeinschaften, an denen der Teilnehmer beteiligt ist, die Anzahl der Anteile, die je Spielgemeinschaft vom Teilnehmer eingesetzt werden, die von der Tippgemeinschaft eingesetzten Lottozahlen und Gesamtanteile, die Ausspielungsdaten der Spielperiode, den Preis der Spielteilnahme je Spielperiode, den Abbuchungsrhythmus. Das Mitspiel umfasst jeweils die in einen Kalendermonat fallenden vier bzw. fünf amtlichen Ausspielungen der Euro Million Lotterie für einen Zeitraum von 6 Monaten (Spielperiode). Der Einzahlungsschluss für das Mitspiel ist 14 Tage vor der ersten Ausspielung. EMC beteiligt den Teilnehmer, wenn dessen Einsatz am Tag des Einzahlungsschlusses durch bankmäßige Gutschrift bei EMC vorliegt. Noch nicht ausbezahlte Gewinne aus früheren Spielen werden hierbei nicht berücksichtigt.

2. Gespielte Systemreihe
EMC entwickelt die Systemreihen (Zahlenkombinationen), die von ihr Namens und für Rechnung der Spielgemeinschaften einzusetzen sind. Ein Anspruch eines einzelnen Teilnehmers oder einer Spielgemeinschaft, dass bestimmte Systemreihen eingesetzt werden oder der Teilnehmer einer bestimmten Spielgemeinschaft angehört, besteht nicht.

3. Vertragsleistung des Teilnehmers; Zahlung und Entgelte für mitspielfremde Leistungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung des vertraglich vereinbarten Entgelts per Bankeinzug. Der Teilnehmer zahlt 60 € je Spielmonat der Spielperiode für einen ganzen Anteil an einer Spielgemeinschaft. 30 € je Spielmonat der Spielperiode für einen halben Anteil an einer Spielgemeinschaft. Bei einem halben Anteil nimmt der Teilnehmer zwar an den gesamten Zahlenkombinationen der Spielgemeinschaft teil, erhält aber bedingt durch seinen halben Anteil auch nur die hälfte des Gewinnanteils, der auf einen ganzen Anteil anfällt.

4. Anteile und Gebühren
Das Mitspiel erfolgt in ganzen oder halben Anteilen an einer Spielgemeinschaft. Ein halber oder ganzer Anteil muss von jedem Teilnehmer wöchentlich als Minimum geordert werden. Eine Erhöhung ist jederzeit möglich. Die Anzahl der Teilnehmer innerhalb einer Spielgemeinschaft ist auf 80 Mitspieler mit ganzen Anteilen begrenzt. In jedem Wochenspielanteil ist der Lottoeinsatz, der Spieleinsatz, eine Organisationsgebühr sowie die Spielscheingebühren enthalten. Die Anteile an einer Spielgemeinschaft stehen fest. Für den Fall, dass nicht alle Anteile einer Spielgemeinschaft an Teilnehmer vergeben werden können, ist EMC berechtigt, sich selbst an dieser Spielgemeinschaft zu beteiligen, um den Gesamteinsatz dieser Spielgemeinschaft zu gewährleisten. Der Teilnehmer kann seine Teilnahme hinsichtlich gespielter Anteile /Spielsysteme ändern. Änderungen sind gebührenfrei. Sie müssen spätestens bis zum Einzahlungsschluss EMC vorliegen. Der im Spielanteil enthaltene Spieleinsatz und die Höhe der Organisationsgebühr ergeben sich aus dem jeweiligen Systemangebot.

5. Zahlungstermin
Einzahlungen des Teilnehmers werden dem Mitspielkonto des Teilnehmers gutgeschrieben und für den nächstmöglichen Mitspielmonat verwandt.
Abgerechnete Gewinnanteile werden dem Teilnehmer gutgeschrieben und ggf. nach erfolgter Verrechnung mit etwaigen Rückständen durch Überweisung an die zuletzt mitgeteilte Anschrift ausgezahlt, sobald das Guthaben einen Betrag von 10 EUR erreicht oder der Teilnehmer seine weitere Teilnahme gekündigt hat. Rücklastschriftgebühren gehen jeweils zu Lasten des Teilnehmers. EMC ist berechtigt, insoweit eine Verrechnung mit etwaigen Gewinnen vorzunehmen. Darüber hinaus behält sich EMC vor, im Falle einer Rücklastschrift für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von 10 EUR pro Rücklastschrift an den Teilnehmer zu berechnen.
Der Gesamtgewinn eines Monats wird an die Teilnehmer gemäß ihren Anteilen an den Spielgemeinschaften verteilt. Sollten Gewinne in Sachwerten erzielt werden, so wird deren Veräußerungserlös der betreffenden Spielgemeinschaft gutgeschrieben. Nach jedem Monat erhält der Teilnehmer eine Gewinnabrechnung des Vormonats. Die Gewinnabrechnung beinhaltet die Gewinnränge und -beträge je Ausspielung der Spielgemeinschaft(en) des Teilnehmers und wie hoch sein persönlicher Anteil am Gewinn ist. Die Abrechnungen eines Monats gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen hiergegen schriftlich Einwendungen erhoben werden. Für die Fristberechnung ist das Datum der Monatsabrechnung von EMC und das Datum des Poststempels des Schreibens mit dem Widerspruch erhoben wird, maßgebend. EMC weist den Teilnehmer darauf hin, dass die Gewinnabrechnung als anerkannt gilt, soweit nicht innerhalb der angegebenen Zweiwochenfrist schriftlich Widerspruch erhoben worden ist.

6. Dauer des Mitspiels, Kündigung
Die Teilnahme erfolgt zunächst für eine Spielperiode. Sie verlängert sich jeweils um eine weitere Spielperiode, wenn nicht EMC oder der Teilnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende einer Spielperiode kündigt. Die Nichtzahlung einer Mitspielrechnung gilt nicht als Kündigung. EMC kann bei Nichtzahlung den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.

7. Vertretung/Vollmacht
Der Teilnehmer bevollmächtigt mit seiner Einzahlung EMC, ihn beim Abschluss des Spielvertrages mit einer Gesellschaft der Euro Millions, rechtsgeschäftlich zu vertreten. Der Spielvertrag wird damit unmittelbar zwischen der Gesellschaft der Euro Millions und dem Teilnehmer als Mitglied einer Spielgemeinschaft geschlossen. EMC wird bevollmächtigt, im Namen eines jeden Teilnehmers Gesellschaftsverträge zur Gründung einer BGB-Gesellschaft zu schließen. Der Teilnehmer wird anteilmäßig laut Teilnehmer-Verzeichnis Eigentümer der Spielscheine.

8. Treuhänder/Auszahlung der Gewinne
Ein in Deutschland niedergelassener Rechtsanwalt ist von EMC als unabhängiger Treuhänder beauftragt und wird wie folgt tätig:
Der Treuhänder verwahrt Spielquittungen für die Dauer von 6 Monaten ab Spielteilnahme. Während dieser Zeit sind die Teilnehmer berechtigt, über den Treuhänder Einsicht in die Spielquittungen zu nehmen. Durch die Einreichung des Spielscheins wird der Gesellschaftszweck (=Mitspiel) erreicht. Für jeden neuen Spielschein werden in jedem Monat neue Gesellschaften gegründet. Der Auseinandersetzungsanspruch des einzelnen Teilnehmers bestimmt sich nach den hier niedergelegten Teilnahmebedingungen und soweit diese keine Regelung treffen - nach dem BGB. Die von den Gesellschaften von Euro Millions ermittelten Gewinnanteile werden einem von dem Treuhänder überwachten Konto zugeführt. Die Gewinne werden vom Treuhänder kontrolliert und von einem durch den Treuhänder beauftragten Dritten entsprechend der vorliegenden Gewinnlisten direkt an die Teilnehmer ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das vom Teilnehmer angegebene Konto oder, falls ein solches Konto nicht bekannt ist, durch Übersendung eines Schecks an die vom Teilnehmer angegebene Adresse. Bei nicht zustellbaren Gewinnen ist der Treuhänder nur bei Gewinnansprüchen über 500,- EUR verpflichtet, einmal auf Kosten des Teilnehmers durch Einwohnermeldeamt- oder Postanfrage eine Anschriftenprüfung vorzunehmen. Vorausgesetzt die im Vorfeld beschriebenen Maßnahmen bleiben erfolglos, erlischt der Anspruch auf Gewinnauszahlung, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Absendung der Gewinnabrechnung durch den EMC -Service an die vom Teilnehmer angegebene Adresse beim Treuhänder schriftlich geltend gemacht wurde. Etwaige noch nicht an EMC geleistete Anteilspreise für das Mitspiel können mit Gewinnen des jeweiligen Teilnehmers verrechnet werden.

9. Haftung
EMC steht gegenüber den Spielgemeinschaften und den Teilnehmern für eine ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes ein. EMC haftet für alle Schäden, die sie im Rahmen ihrer Serviceleistungen entsprechend diesen Teilnahmebedingungen schuldhaft verursacht hat. Im Übrigen haftet EMC nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere, wenn die eingesetzte EDV-Anlage fehlerhaft arbeitet. Hier haftet er ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung ist auf den zehnfachen Mitspieleinsatz beschränkt, sofern ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

10. Spielgeheimnis/Datenschutz
Das Mitspiel und Namen, Anschrift und die Beteiligung der Teilnehmer unterliegen dem Spielgeheimnis. EMC sichert allen Teilnehmern zu, dass das Spielgeheimnis gewahrt wird. Insbesondere erfolgt die Bekanntgabe von Namen, Anschriften und die Beteiligung der Teilnehmer an einer Spielgemeinschaft nur mit deren ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung. Der Teilnehmer nimmt hiervon Kenntnis, dass seine Daten in der EDV gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

11. Informationen betreffend Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten
EMC hält schriftliche Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit, die bei EMC jederzeit angefordert werden können. Für weitere Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten wird auf www.gluecksspielsucht.de verwiesen.

12. Kostenpflichtige Zusatzleistungen zur Probe
Darüber hinaus kann EMC optional kostenpflichtige Zusatzleistungen zum Erstvertrag anbieten. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden dem EMC -Kunden für eine bestimmte Dauer (mindestens vier Wochen) kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird auf das Widerrufsrecht und die Bedeutung seines Schweigens und der Duldung der ersten Abbuchung hingewiesen. Falls der Kunde die angebotenen Zusatzleistungen NICHT wünscht, muss er per vorfrankierter Postkarte, eMail, Telefax oder unter 01805 227 117 608 (12 Cent/Minute aus dem dt. Festnetz) reagieren. Tut er dies nicht und zahlt der Kunde nach Ablauf der Probezeit durch den ersten Bankeinzug die Gebühr für die Zusatzleistung, so gilt das Angebot bzw. die Zusatzleistung als angenommen und die Zusatzleistung wird damit ein eigenständiges Vertragsverhältnis bzw. Zweitvertrag. Die Nutzungsbedingungen für das eigenständige Vertragsverhältnis erhält der EMC -Kunde mit separater Post. Dieses neue Verhältnis kann jederzeit ohne die Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass dadurch der EMC -Vertrag (Erstvertrag) berührt wird. Kündigt der EMC - Kunde den Erstvertrag, bleibt der Zweitvertrag davon unberührt.
Jeder EMC - Kunde, der generell kein Interesse an kostenpflichtigen Zusatzleistungen hat, kann sich für diese Form der Werbung sperren lassen.

13. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. Ansonsten gelten die Teilnahmebedingungen der Euro Millions.

 

 
 
© by Euro Millionen Chance, 2005